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Betriebskonzept Stiftung Alterssiedlung 3422 Kirchberg

1. Grundsatz:

1.1 Wir halten uns an die klar definierten Vorgaben der Stiftungsurkunde und des Leitbildes der Stiftung.

1.2 Wir  bieten differenzierte Wohnformen an, die älteren und behinderten Menschen entsprechend ihren lebensgeschichtlichen, sozialen und situativen Bedürfnissen zur Auswahl stehen.

1.3 Wir bieten kleinere und mittlere, von der Ausstattung her eher einfache Wohneinheiten an. Der Mietzins richtet sich nach dem ortsüblichen Ansatz und, wenn erforderlich, nach den Einkommensverhältnissen der Bewerber oder Bewerberinnen.

2. Dienstleistungen:

2.1 Den Bewohnern und Bewohnerinnen der Wohnanlage steht eine vom Stiftungsrat bestimmte externe Verwaltung zur Verfügung, die sich um die Angelegenheiten betreffend Wohnen und den Unterhalt der Liegenschaft kümmert.

2.2 Für alle weitergehenden Leistungen sind externe Dienste und Institutionen zuständig. Die Stiftung selbst bietet keine zusätzlichen Dienstleistungen an.

2.3 Leistungen von Spitex, Gemeinnützigem Frauenverein, Seniorenzentrum Emme oder    ähnlichen Institutionen können bei den entsprechenden Stellen angefordert oder eingekauft werden (siehe Beiblatt).

3. Nutzung:

3.1 Je nach Gebäudekomplex darf eine Nutzungsfläche auch an Institutionen wie Spitex, Kindergarten, Tagesstätte, Senioren WG oder an ein stilles Gewerbe vermietet werden.

4. Aufnahmekriterien:

4.1 Das Angebot der Wohneinheiten steht primär Interessenten aus dem Gemeindeverband zur Verfügung. AHV oder IV Bezüger werden bevorzugt. Personen mit Wohnsitz in Kirchberg steht das Angebot auch für ihre Angehörigen zu den erwähnten Bestimmungen offen.

4.2 Im Falle einer Kündigung des Mietverhältnisses wird, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ein neuer Mieter oder eine neue Mieterin gefunden ist, die Wohnung im Internet und im Anzeiger ausgeschrieben.

4.3 Falls keine Interessenten gemäss obiger Kriterien zur Verfügung stehen, entscheidet der Stiftungsrat über den Abschluss eines Mietverhältnisses.

5. Ausstattung:

5.1 Die Wohnungen werden alters- und behindertengerecht gestaltet gemäss dem    geltenden Baugesetz und der Bauverordnung sowie der SIA Norm 500 für hindernisfreies Bauen. Nach Möglichkeit sollten Autoabstellplätze und Abstellräume vorhanden sein.   

6. Verwaltung / Administration:

6.1 Es gelten die von der Verwaltung ausgestellten gesetzlichen Mietverträge.
Die Hausordnung ist integrierender Bestandteil des Mietvertrages.

6.2 Für die allgemein zugänglichen Räumlichkeiten und die Unterhalts- und Reinigungsarbeiten ist ein Hauswart zuständig.

6.3 Das Mieten einer Wohnung der Stiftung gibt keine Berechtigung für einen bevorzugten Übertritt ins Seniorenzentrum Emme Kirchberg des Gemeindeverbandes.

Das Betriebskonzept wurde anlässlich der Stiftungsratssitzung vom 30.11.2011 genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.

 

 

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